Fahrerlaubnisklassen

Führerscheinklassen - Krafträder

AM: ( 15 Jahre ) Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 49ccm max und eine bbH von 45 kmh

A1: ( 16 Jahre ) Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

A2: ( 18 Jahre ) Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

A: ( 25 Jahre ) Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Führerscheinklassen - Pkw

B: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

BF17: ( 17 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre

Schlüsselzahl B96: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500kg und 4.250 kg besitzen

Schlüsselzahl B196: ( 25 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen

Schlüsselzahl B197: ( 17 uhd 18 Jahre ) Automatisch und manuell betriebene Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Automatikprüfung

BE: ( 17 und 18 Jahre) Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750kg und 3.500 kg

Führerscheinklasse - LKW

C1: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

C1E: ( 18 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg

C: ( 21 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse

CE: ( 21 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg

Führerscheinklassen - Bus

D1: ( 21 Jahre ) Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)

D1E: ( 21 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg

D: ( 24 Jahre ) Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)

DE: ( 24 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg

Führerscheinklassen - Traktor

L: ( 16 Jahre) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH

T: ( 16 und 18 Jahre ) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h bbH