Fahrerlaubnisklassen
Führerscheinklassen - Krafträder
AM: ( 15 Jahre ) Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 49ccm max und eine bbH von 45 kmh
A1: ( 16 Jahre ) Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2: ( 18 Jahre ) Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
A: ( 25 Jahre ) Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Führerscheinklassen - Pkw
B: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17: ( 17 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500kg und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196: ( 25 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
Schlüsselzahl B197: ( 17 uhd 18 Jahre ) Automatisch und manuell betriebene Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Automatikprüfung
BE: ( 17 und 18 Jahre) Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750kg und 3.500 kg
Führerscheinklasse - LKW
C1: ( 18 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1E: ( 18 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
C: ( 21 Jahre ) Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CE: ( 21 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklassen - Bus
D1: ( 21 Jahre ) Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1E: ( 21 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
D: ( 24 Jahre ) Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DE: ( 24 Jahre ) Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklassen - Traktor
L: ( 16 Jahre) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH
T: ( 16 und 18 Jahre ) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h bbH








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